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Ab wann Weihnachtsdeko anbringen?

Felix Kiechle | Leestijd: 5 minuten | 8 sep 2022

Tolle Weihnachtsdeko steigert die Vorfreude auf das Fest der Liebe und macht besonders für Kinder die Adventszeit zu einer besonderen Zeit des frohen Erwartens und der Vorfreude auf Weihnachten. Doch wann sollte die Weihnachtsdeko am besten aufgestellt und wann wieder abgeräumt werden? Gibt es im deutschsprachigen Raum diesbezüglich Unterschiede oder gar Vorgaben?

Ab wann Weihnachtsdeko anbringen?

Ab welchem Zeitpunkt kann mit Weihnachtsdeko das Haus festlich geschmückt werden?

Die Frage, in welchem Monat die Weihnachtsdeko bereits aufgestellt werden kann, kann nicht pauschal beantwortet werden. Auch wenn schon im September die ersten Lebkuchen und das erste Weihnachtsgebäck in die Supermarktregale kommen, verhält es sich mit der Weihnachtsdeko ein wenig anders. Vielerorts wird erst relativ spät zur Weihnachtsdeko gegriffen – das ist besonders im Vergleich mit den USA sehr spät. Dort wird nämlich bereits Mitte November, direkt im Anschluss an das Thanksgiving-Fest, die Weihnachtsdeko in voller funkelnder und glänzender Pracht angebracht. Im deutschsprachigen Raum ist es hingegen eher üblich, frühestens gegen Ende November mit dem Dekorieren zu beginnen.

Sterne, LED Lichter, Geschenke und bunte Weihnachtsdeko in vielen Farben und Formen werden in Deutschland, Österreich und der Schweiz häufig sogar erst im Dezember angebracht.

Ein guter Indikator für das weihnachtliche Dekorieren ist im Allgemeinen das Datum des ersten Advents: Je nach Jahr fällt der erste Advent entweder auf das letzte Wochenende im November oder auf den ersten Sonntag im Dezember. Am ersten Advent kann die Weihnachtsdeko bereits vollständig aufgebaut werden, denn es sind schließlich nur noch drei bis vier Wochen bis Weihnachten.

Wem der erste Advent zu spät ist, um die Weihnachtsdeko aufzubauen, der kann sich auch an anderen fixen Daten im Kirchenjahr orientieren. Der Herbst ist im christlichen Kulturkreis geprägt von Festen zur Erinnerung an die lieben Verstorbenen. Das katholische Fest der Rückbesinnung an die Toten ist Allerheiligen (1. November) und Allerseelen (2. November). Die evangelischen Christen feiern den Totensonntag. Dieser hat kein fixes Datum, sondern fällt generell auf den letzten Sonntag vor dem ersten Advent und stellt gleichzeitig den Beschluss des christlichen Kirchenjahres dar, unabhängig ob evangelisch oder katholisch. Mit Abschluss des Totengedenkens beginnen ein neues Kirchenjahr und die Vorweihnachtszeit – endlich kann die Weihnachtsdeko aufgestellt werden!

Der Startschuss für die Weihnachtsdeko fällt also gemeinhin gegen Ende November. Spätestens zu Beginn der Adventszeit im Dezember ist der passende Zeitpunkt gekommen, um Wohnung, Haus und Garten mit schöner Weihnachtsdeko zu versehen und somit für mehr Behaglichkeit und weihnachtliche Stimmung zu sorgen.

Weihnachtsdeko mit Licht: Ab welchen Lichtverhältnissen?

Weihnachtsdeko vor dem Haus, also im Garten, auf dem Balkon oder auf der Terrasse, aber auch im Haus lässt sich mit LED-Lichterketten wunderbar verschönern. Weihnachtsdeko im Indoor- und Outdoorbereich, die mit Licht verbunden ist, kann erst bei Dunkelheit so richtig wirken. Nachdem bereits geklärt wurde, in welchem Monat die Weihnachtsdeko aufgestellt werden kann, sollte ebenfalls die Frage beantwortet werden, was die optimalen Lichtverhältnisse für Weihnachtsdeko mit Lichteffekten sind.

Generell gilt: Weihnachtsbeleuchtung entfaltet ihre volle Wirkung nur bei Dunkelheit. Während Lichterketten, LED Sterne und Co. als wunderbare Weihnachtsdeko bei Nacht alle Blicke auf sich ziehen, fällt die schimmernde Deko bei Tag kaum bzw. überhaupt nicht auf. Aus diesem Grund empfiehlt es sich, am Tag die Weihnachtsdeko mit Lichtern auf jeden Fall abzuschalten. Das spart zum einen bares Geld und schützt zum anderen ebenfalls die Umwelt. Wer weniger Energie verbraucht, kann sich bei gleichen Kosten länger an der wunderbaren Weihnachtsdeko erfreuen.

Zu Beginn der Adventszeit Ende November bzw. Anfang Dezember werden die Tage schon wieder merklich kürzer. Abhängig von der Wetterlage beginnt es bereits um 16 Uhr am Nachmittag zu dämmern. Sobald die Lichtverhältnisse dunkler werden, kommt Weihnachtsdeko im Freien oder im Innenraum an den Fenstern so richtig zur Geltung. Selbstverständlich kann jeder selbst entscheiden, ab wann er die Weihnachtsdeko mit Licht anschalten möchte, es ist aber aus den oben genannten Gründen ratsam, erst bei Dunkelheit auf die festliche Dekoration zu setzen.

Tipp: Eine tolle Hilfe sind übrigens Zeitschaltuhren: Sind diese einmal programmiert und mit der Steckdose und der Weihnachtsdeko verbunden, schalten Sie sich jeden Tag zum gleichen Zeitpunkt an und wieder ab. Das hat einerseits den Vorteil, dass nicht mehr an die Stromversorgung der Weihnachtsdeko gedacht werden muss und alles automatisiert passiert. Andererseits sind die erhöhten Energiekosten bereits vorab durch den Einsatz einer Zeitschaltuhr gut kalkulierbar.

Unterschiede in Deutschland, Österreich und der Schweiz

Mit rund 100 Millionen Einwohnern ist der sogenannte DACH-Raum, also Deutschland, Österreich und die Schweiz, relativ groß. Trotz der Gemeinsamkeit der deutschen Sprache unterscheiden sich die Regionen maßgeblich. Anders verhält es sich jedoch mit der Einstellung zur Weihnachtsdeko.

Weihnachten ist per se ein christliches Fest, welches noch einmal durch die unterschiedlichen Konfessionen geprägt ist. Während in Deutschland vorwiegend evangelisch-lutherische Christen im Norden leben, sind es im Süden vermehrt katholische.

Österreich ist ebenso wie der Süden Deutschlands geprägt vom katholischen Glauben. In der Schweiz hält es sich je nach Region die Waage, ob die römisch-katholische Konfession überwiegt oder die evangelisch-reformierte, die sich zumeist an Calvin orientiert. Auch wenn Katholiken und Evangelische nicht die gleichen Feiertage zum Gedenken an die Verstorbenen haben, teilen sie jedoch den Ablauf des Kirchenjahres.

Wie bereits beschrieben, kann die Weihnachtsdeko in einem großen Maß vom Kirchenjahr abhängig gemacht werden. Der Totensonntag, der letzte Tag des Kirchenjahres, ist ein Trauertag, welcher noch dem Gedenken an die verstorbenen Verwandten gewidmet ist. Nach dem Totensonntag beginnen ein neues Kirchenjahr und der Weihnachtsfestkreis.

Generell kann gesagt werden, dass der Weihnachtsfestkreis als Startpunkt für das Aufstellen der Weihnachtsdeko gesehen werden kann. Dies ist überall im deutschsprachigen Raum der Fall. Als Kompromiss wird vielerorts in Deutschland, Österreich und der Schweiz die folgende Variante gewählt: Zwar entschließen sich einige, bereits vor dem Totensonntag das Haus und den Garten festlich zu schmücken. Jedoch wird noch darauf verzichtet, die Weihnachtsdeko mit Lichtelementen auszuschmücken.

Auf diese Weise kann bereits festlich dekoriert werden, jedoch sticht die Deko für Weihnachten nicht zu extrem ins Auge und orientiert sich an dem gemeinhin als ‚Grenze‘ akzeptierten Totensonntag. Für viele Dekobegeisterte ist dies eine tolle Möglichkeit, um bereits frühzeitig mit der Weihnachtsdeko beginnen zu können und gleichzeitig die gesellschaftlichen und religiösen Konventionen zu achten. Weihnachtsdeko mit Lichtelementen ist ohnehin eine Besonderheit, die nur bei den passenden Lichtverhältnissen so richtig zur Geltung kommt.

Weihnachtsdeko und die rechtliche Lage im deutschsprachigen Raum

Wer sich dafür entscheidet, Weihnachtsdeko in den heimischen vier Wänden aufzustellen, dem stehen nahezu keine Hürden im Weg. Prinzipiell kann bei der Deko im Innenraum auch darauf verzichtet werden, sich an die gemeinhin akzeptierte Regel des Totensonntags zu halten. Dem Eigentümer eines Hauses bleibt es alleinig überlassen ob, wie und ab wann die Weihnachtsdeko innerhalb des Hauses angebracht wird. Bei einem Mietverhältnis sieht das jedoch schon wieder etwas anders aus.

Generell kann auch hier gesagt werden, dass alles, was hinter der Türe geschieht, unproblematisch ist. Dennoch sollten Mieter darauf verzichten, Weihnachtsdeko mit anderen als den üblichen Mitteln anzubringen. Wer Schaden am Boden oder den Wänden hinterlässt, wird beim Auszug durch einen Abzug der Kaution schmerzlich daran erinnert. Befestigungsmöglichkeiten, die einfach und ohne Rückstände zu beseitigen sind, wie beispielsweise Bohrlöcher oder Löcher von Nägeln, sind hingegen im Rahmen. Solange die Mietsache nicht beschädigt wird, kann innerhalb der Wohnung dem Dekodrang zu jeder Zeit des Jahres uneingeschränkt nachgegangen werden – natürlich auch an Weihnachten. Anders verhält es sich bei Weihnachtsdeko mit Lichtelementen. Besonders blinkende Sterne oder LED Lichterketten am Fenster gewinnen zunehmend an Beliebtheit. Anders als bei der Weihnachtsdeko innerhalb der Wohnung, wird Deko am Fenster auch von den Nachbarn wahrgenommen, die sich daran stören könnten. Generell sollte auf Rücksicht auf die Nachbarn die Weihnachtsdeko mit blinkenden Lichtern zur Schlafenszeit abgeschaltet werden.

Im gesamten deutschsprachigen Raum gilt 22 Uhr als Grenze, in der die Nachtruhe beginnt, bei der eben auch störende Lichtelemente abgeschaltet werden sollten. Wie oben beschrieben ist eine Zeitschaltuhr eine zweckmäßige Option, die selbst ‚mitdenkt‘ und zur vorgegebenen Uhrzeit den Strom abschaltet.

Die Anbringung von Weihnachtsdeko an der Außenfassade ist ebenfalls ein Fall, in dem die Nachbarn bedingt mitreden dürfen. Weder in der Schweiz noch in Deutschland oder Österreich gibt es gesetzliche Richtlinien, die vorgeben, ab welchem Zeitpunkt draußen dekoriert werden darf.

Das Aufstellen der Weihnachtsdeko hängt maßgeblich von dem eigenen Ermessen und den gesellschaftlichen Konventionen in der jeweiligen Region ab. Wer neu in einen Ort zieht, tut gut daran, sich im ersten Jahr an dem Dekoverhalten der Nachbarn zu orientieren oder den Totensonntag als fixes Startdatum im Hinterkopf zu behalten.

Dennoch kann Weihnachtsdeko an der Fassade zum Streitfall werden. Solange jedoch das Erscheinungsbild eines Hauses nicht in einem großen Maße beeinträchtigt wird, darf Weihnachtsdeko im Außenbereich angebracht werden. In einem Gerichtsurteil des Amtsgerichts Eschweiler wird vonseiten der Justiz angeführt, dass Fassadenschmuck oder Lichterketten ähnlich wirken wie Sonnenschirme oder Pflanzen auf Terrasse und Balkon, die ebenfalls erlaubt sind.

Bei der Anbringung von Weihnachtsdeko an der Fassade muss jedoch beachtet werden, dass die Weihnachtsdeko alle wesentlichen Sicherheitsrichtlinien erfüllt (insbesondere die Tauglichkeit für den Außenbereich).

Zudem muss die Weihnachtsdeko so angebracht sein, dass sie bei allen möglichen Witterungseinflüssen und Wetterlagen nicht herunterfallen kann und Menschen verletzen oder das Eigentum anderer beschädigen könnte. Sind all diese Sicherheitsbestimmungen eingehalten, ist es unwesentlich, wann die Deko für Weihnachten an der Fassade angebracht wird.

Weihnachtsdeko: Wann ist der richtige Zeitpunkt zum Abhängen?

Dass der Totensonntag bzw. der erste Advent als Startschuss für das Anbringen von Weihnachtsdeko im gesamten deutschsprachigen Raum gesehen werden kann, wurde bereits dargelegt. Doch an welchem Zeitpunkt sollte die Weihnachtsdeko wieder abgenommen werden?

Generell gilt: Auch hierfür gibt es weder in der Schweiz noch in Österreich oder Deutschland gesetzliche Vorgaben. Dennoch gelten im Hinblick auf die gesellschaftlichen und religiösen Konventionen vielerorts ungeschriebene Regeln.

Die Weihnachtszeit endet mit dem 6. Januar, dem Feiertag der Heiligen Drei Könige.

Ab dem 7. Januar gehen die Uhren wieder schneller: Viele Firmen haben dann ihren weihnachtlichen Betriebsurlaub beendet und auch die Schule beginnt in der Regel wieder. Ab dem 6. Januar kann also die Weihnachtsdeko wieder abgenommen werden. Nach rund vier Wochen des weihnachtlichen Schmucks in Haus, Garten und Balkon kommt mit dem Abnehmen der Weihnachtsdeko und dem Entfernen des Weihnachts- bzw. Christbaums wieder frische Luft in die heimischen vier Wände.

Nach dem Kalender des Kirchenjahres ist die Weihnachtszeit erst 40 Tage nach dem ersten Weihnachtsfeiertag am 25. Dezember vorüber. Am 2. Februar ist Mariä Lichtmess, an dem traditionell die Weihnachtsdeko, die Krippe und die Weihnachtsbäume aus der Kirche geräumt werden.

An Mariä Lichtmess wird nicht nur die Weihnachtsdeko wieder verpackt, sondern es werden auch die Kerzen für das kommende Kirchenjahr geweiht. Während in früheren Zeiten mit dem Tag nach Mariä Lichtmess wieder die Feldarbeit begann, kann Lichtmess heutzutage als definitiver Endpunkt der Weihnachtszeit angesehen werden. Mit diesem Tag empfiehlt es sich auch, die Weihnachtsdeko wieder zu verräumen. Weder in Deutschland noch in Österreich oder der Schweiz gibt es klare Vorgaben, wann die Weihnachtsdeko angebracht und wann sie wieder abgenommen werden sollte. Als Orientierung dient einerseits das Kirchenjahr, in dem Weihnachten neben Ostern eines der größten Feste darstellt.

Andererseits sind auch die gesetzlichen Feiertage ein guter Anhaltspunkt, zu welchem Zeitpunkt weihnachtlich dekoriert werden kann. Dass immer früher und umfangreicher dekoriert wird – inspiriert von der Weihnachts-Attitüde aus den USA – ist nicht von der Hand zu weisen. Allgemein kann festgehalten werden: Wer andere mit der eigenen Deko nicht stört, der sollte nach Lust und Laune sowohl Garten als auch Haus und Balkon dekorieren. Erlaubt ist schließlich, was gefällt!

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